Allgemeine Geschäftsbedingungen

STAND: 1. März 2022

§ 1 Geltungsbereich, Schriftform

1. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten im Verhältnis zwischen howRyou GmbH und dem Kunden ausschließlich. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Schriftlichkeit in Sinne dieser Allgemeinen Bedingungen schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

1. Vorrangig zu diesen Allgemeinen Bedingungen ist für Umfang, Art, Qualität und Preis der Lieferungen und Leistungen von howRyou GmbH ein beiderseits unterschriebener Vertrag oder die Auftragsbestätigung, sonst das Angebot von howRyou GmbH in Verbindung mit den jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Individuelle Vereinbarungen haben damit Vorrang vor diesen Allgemeinen Bedingungen.

2. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder howRyou GmbH sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch howRyou GmbH.

3. Angaben der howRyou GmbH zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (zB Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (zB Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

4. Die Angebote der howRyou GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder durch schriftliche Auftragsbestätigung der howRyou GmbH zustande, außerdem dadurch, dass die howRyou GmbH nach der Bestellung mit der Leistungserbringung beginnt.

5. Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software bekannt.

§ 3 Überlassene Unterlagen, Geheimhaltung, Rechte an der Software

1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich die howRyou GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor.

2. Die Vertragspartner sind einander zeitlich unbeschränkt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung oder Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Anbahnung oder Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Keine Dritten sind verbundene Unternehmen der Vertragspartner i.S.d. §§ 15 ff AktG. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

3. Die Software ist rechtlich geschützt. Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die die howRyou GmbH dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich der howRyou GmbH zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat die howRyou GmbH entsprechende Verwertungsrechte.

§ 4 Zahlungsbedingungen

1. Vergütung und Kosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.

2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind monatliche Preise, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag anteilig berechnet.

3. Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Er muss spätestens am siebten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei einem vom Kunden erteilten SEPA- Lastschriftmandat bucht die howRyou GmbH den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Zugang der Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung vom vereinbarten Konto ab.

4. Kommt der Kunde für die Dauer von zwei Monaten in Zahlungsverzug, so kann die howRyou GmbH das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und bei Verträgen mit Mindestlaufzeit einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von der Hälfte aller bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragszeit noch zu zahlenden Entgelte verlangen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die howRyou GmbH einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt der howRyou GmbH vorbehalten.

5. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

6. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der howRyou GmbH die ihr entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.

§ 5 Gewährleistung

1. Bei berechtigten Beanstandungen hat die howRyou GmbH im Fall unvollständiger Leistungen nachzuleisten und im Fall mangelhafter Leistungen nach ihrer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu leisten. Der Kunde kann Herabsetzung der Entgelte oder Rückgängigmachung des Einzelauftrages verlangen, wenn Nachbesserungsversuche oder Ersatzleistungen verweigert oder unangemessen verzögert werden, unmöglich sind oder in sonstiger Weise fehlschlagen oder eine Ersatzleistung wiederum mangelhaft ist.

2. Die Mängelhaftung besteht nicht, soweit der Kunde die Leistungen ändert, er in sonstiger Weise in sie eingreift oder wenn der Kunde die Leistung abweichend von den vertraglichen Bestimmungen und einer etwaigen Dokumentation genutzt hat und dies jeweils ursächlich für den Mangel ist.

§ 6 Leistungserbringung

1. Die howRyou GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines von howRyou GmbH geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts) verursacht worden sind, die die howRyou GmbH nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der howRyou GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die howRyou GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der howRyou GmbH vom Vertrag zurücktreten.

2. Fristen gelten ferner um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Kunde vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, z.B. eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft oder eine Bereitstellung nicht leistet. Kann die Leistung von howRyou GmbH aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden, ist howRyou GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde eine ihm von howRyou GmbH gesetzte angemessene Nachfrist, welche mindestens zwei Wochen betragen muss, nicht einhält. In diesem Fall hat der Kunde unbeschadet sonstiger Schadenersatzansprüche die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu ersetzen, jedoch nicht über das für die Herstellung der Leistung vereinbarte Entgelt hinaus.

3. Die Leistungen werden von howRyou GmbH aufgrund der jeweiligen Leistungsbeschreibungen und der jeweils gültigen Entgeltbestimmungen erbracht. howRyou GmbH betreibt die vertragsgegenständlichen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. howRyou GmbH orientiert sich hierbei am jeweiligen Stand der Technik. Die Verfügbarkeit der vertragsgegenständlichen Dienste richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. der einzelvertraglichen Vereinbarung (z. B. Serviceschein).

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Soweit Eigentumsrechte übertragen werden, behält sich die howRyou GmbH das Eigentum und einzuräumende Rechte bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Nutzungsrechte werden bis zur vollständigen Zahlung lediglich widerruflich gewährt.

§ 8 Gefahrübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

§ 9 Haftung, Schadensersatz

1. Die howRyou GmbH haftet dem Kunden stets uneingeschränkt

a) für die von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,

b) nach dem Produkthaftungsgesetz,

c) für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und

d) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die die howRyou GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

2. howRyou GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Vertragswesentlich in diesem Sinne sind insbesondere die Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistung, Freiheit der Leistung von Mängeln, die die Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit des Vertragsgegenstandes mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Vertragsgegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

3. Soweit howRyou GmbH gemäß § 9 Nr. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die howRyou GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der vertraglichen Leistung oder des Vertragsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der vertraglichen Leistung oder des Vertragsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.

4. Bei einem von der howRyou GmbH schuldhaft verursachten Verlust von Daten haftet sie nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit der howRyou GmbH tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.

5. Eine weitere Haftung von howRyou GmbH ist dem Grunde nach ausgeschlossen.

6. Für Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gegen die howRyou GmbH gelten die Ziffern 1. bis 4. entsprechend.

§ 10 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat die Leistungserbringung der howRyou GmbH in jeder Phase durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere der howRyou GmbH die zur ordnungsgemäßen Durchführung der vertragsgemäßen Leistungen notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten zur Verfügung stellen und den Mitarbeitern der howRyou GmbH den Zutritt zu seinen Wohnräumen nach angemessener Vorankündigung ermöglichen, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig ist.

§ 11 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sollte eine dieser Bestimmungen lückenhaft, rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der hierdurch entstandenen Lücke gilt eine angemessene Regelung, die im Rahmen des rechtlich zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben bzw. gewollt haben würden, als vereinbart.